Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen Swissgard Apartments KLG (Daniel Gärtner & Jacqueline Orrù, Ackerstrasse 5, 8302 Kloten, UID CHE-426.182.583, nachfolgend „Swissgard Apartments") und Eigentümerinnen, Eigentümern, Vermietern oder Verwaltungen (nachfolgend „Eigentümer"), die ihre Wohnung an einem Standort in der Schweiz oder im Ausland Swissgard Apartments zur Bewirtschaftung überlassen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Vereinbarungen zwischen Swissgard Apartments und dem Eigentümer im Zusammenhang mit der Miete, Einrichtung und Bewirtschaftung einer Wohnung. Abweichende Vereinbarungen sind gültig, soweit sie schriftlich festgehalten werden.
2. Zustandekommen der Zusammenarbeit
Eine Anfrage über diese Website (z. B. „Unverbindliche Erstprüfung anfragen") ist für beide Seiten unverbindlich und dient der ersten Prüfung, ob sich eine Wohnung für das Modell von Swissgard Apartments eignet. Eine Zusammenarbeit kommt erst durch eine gesonderte, von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung zustande, in der insbesondere die konkreten Konditionen (Miete, Dauer, Leistungsumfang) festgehalten werden.
3. Leistungsumfang
Im Rahmen einer Zusammenarbeit übernimmt Swissgard Apartments je nach individueller Vereinbarung insbesondere:
- Prüfung und Übernahme der Wohnung zu einer fixen, vertraglich vereinbarten Miete
- Einrichtung und Vorbereitung der Wohnung für die Weitervermietung
- Bewirtschaftung, Gästebetreuung, Reinigung und Instandhaltung während der Vertragsdauer
Die konkreten Leistungen und deren Umfang werden im jeweiligen Einzelvertrag festgehalten.
4. Pflichten des Eigentümers
- Wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zur Wohnung und deren Zustand
- Übergabe der Wohnung in dem vereinbarten, für die Weitervermietung geeigneten Zustand
- Einholung allfällig erforderlicher Bewilligungen (z. B. Stockwerkeigentümergemeinschaft, Vermieterzustimmung bei Untermiete), soweit dies in der Verantwortung des Eigentümers liegt
- Rechtzeitige Information über Umstände, die die Nutzung oder Weitervermietung der Wohnung beeinträchtigen könnten
5. Vergütung
Die Vergütung (z. B. fixe Monatsmiete an den Eigentümer, allfällige Kostenbeteiligungen) wird individuell im jeweiligen Vertrag zwischen Swissgard Apartments und dem Eigentümer festgelegt und ist nicht Gegenstand dieser AGB.
6. Vertragsdauer und Kündigung
Dauer, Verlängerung und Kündigungsfristen werden im Einzelvertrag geregelt. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
7. Haftung
Swissgard Apartments haftet für Schäden nur, soweit diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs. Für Schäden, die durch Gäste oder Dritte verursacht werden, gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Regelungen (z. B. Kaution, Versicherung).
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene Informationen vertraulich. Zur Bearbeitung von Personendaten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
9. Änderungen dieser AGB
Swissgard Apartments kann diese AGB mit Wirkung für zukünftige Vereinbarungen anpassen. Für bereits bestehende Einzelverträge gelten die AGB in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, sofern nichts anderes vereinbart wird.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Swissgard Apartments in Kloten.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
